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Das Haflinger Gestüt Meura stellt die veröffentlichten Hengste zur Bedeckung / Besamung auf.
Bei Inanspruchnahme der Hengste sind die Bestimmungen der AGB und die Richtlinien der Besamungsstation bindend und verpflichtend.
Änderungen während der Decksaison behält sich das Gestüt vor. Maßgebend sind hier Veröffentlichungen per Aushang, Homepage oder Instagram.
Nach Auswahl des Hengstes wird das Deckgeld vor Inanspruchnahme des Hengstes fällig. Erst durch die Entrichtung des Deckgeldes wird die Berechtigung zur Benutzung des Hengstes erworben.
Je nach Auswahl des Beschälers sind folgende Decktaxen zu entrichten:
Besamungshengste
Souverän 500,00 €
Eiswind 300,00 €
Napoleon Bonaparte 300,00 €
Novastar 300,00 €
Stelion 300,00 €
Hengste im Natursprung
No Mercy 300,00 €
Assberg 300,00 €
Euraan ox 300,00 €
Im Rahmen der gezahlten Decktaxen stellen wir Ihnen 4 Spermadosen a 10 ml bereit. Ab der 5. Dosis werden zusätzlich Entnahmekosten von 40 € je Portion erhoben.
Die Zuchtsaison beginnt am 01.03.2025 und endet voraussichtlich am 31.07.2025.
Anlieferung von Stuten zur Bedeckung kann täglich in der Zeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr erfolgen.
Die Anlieferung von Stuten zur Besamung erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung.
Hierbei sind detaillierte Angaben zur Stute vorzulegen:
- Voraussichtlicher Zeitpunkt der Rosse bzw. Zeitpunkt der Abfohlung und oder Termin der letzten Rosse
- Handelt es sich um eine Maidenstute
- Handelt es sich um eine Problemstute (Nachgeburtsverhalten bei letzter Abfohlung, güst geblieben, mehrfach umgerosst in letzter Decksaison, verfohlt oder resorbiert, geschlechtskrank)
Erforderlich sind:
- Einstellungsvertrag für die Stute zur Bedeckung / Besamung
- Deck-/Besamungsvertrag mit Angabe des gewählten Hengstes
- Abgabe des Deckscheines
- Vorlage der Abstammungspapiere bei Anlieferung, sowie einer gültigen Haftpflichtversicherungsurkunde
- Tierärztliche Bescheinigung
Maidenstuten und Stuten mit Fohlen bei Fuß und normaler Abfohlung dürfen ohne tierärztliche Untersuchung der Bedeckung/Besamung zugeführt werden.
Alle anderen Stuten dürfen erst zur Bedeckung/Besamung verwendet werden, wenn ein tierärztliches Attest bescheinigt, dass die Stuten klinisch gesund sind und eine negative Tupferprobe vorgelegt wurde.
Für Stuten die im Natursprung gedeckt werden sollen, ist eine Bescheinigung erforderlich, dass die Stuten frei von CEM sind.
Alle Stuten müssen nachweislich gegen Influenza und EHV 1,4 geimpft sein.
Ausgeschlossen sind Stuten, die augenscheinlich krank sind. Ausgeschlossen von der Bedeckung sind Stuten mit Husten, sonstigen Influenzaerscheinungen oder anderen ansteckenden Krankheiten.
Ergibt sich die Notwendigkeit (z. B. bei Notfall, Kolik, o. Ä.) ist das Haflinger Gestüt Meura berechtigt, ohne vorherige Rücksprache mit dem Züchter, auf dessen Rechnung einen Tierarzt einzuschalten. Selbstverständlich wird der Züchter schnellstmöglich benachrichtigt.
Samenbestellungen
Bitte geben Sie ihre Samenbestellung telefonisch (+49- (0) 36701-31151), per Fax (+49- (0) 36701-31152, per E-Mail anke.sendig@t-online.de oder über das Samenbestellformular im Internet (www.haflinger-in-meura.de.de) an Wochentagen bis spätestens 10.00 Uhr auf! Später eingehende Bestellungen können nicht mehr am selben Tag bearbeitet werden.
Die Bestellung muss Vorname, Name und vollständige Anschrift des Stuteneigentümers, den Namen des gewünschten Hengstes, des Zuchtverbandes, dem die Bedeckung gemeldet werden soll, außerdem die genaue Anschrift des Empfängers, Vorname, Name und Adresse des mit der Besamung beauftragten Tierarztes enthalten, sowie die Identifikationsangaben der zu bedeckenden Stute (Name, Rasse, Lebens-Nr., Alter, Abstammung).
Die Abholung von Frischsperma kann nach vorheriger Anmeldung täglich in der Zeit von 10:00 Uhr – 17:00 Uhr erfolgen.
Der Versand erfolgt Mo-Fr durch einen Kurierdienst und wird am Folgetag mit Nachtversand ausgeliefert.
Die Kosten des Versandes und der Verpackung trägt der Züchter. Der Spermapreis entspricht dem Deckgeld.
Bei stark frequentierten Hengsten behält sich die Deckstation vor, die Samenabgabe pro Rosse/Stute einzuschränken. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Reklamationen sind nur am Übergabetag möglich und schriftlich zu melden.
Der Lieferung beigefügte Verwendungsnachweise müssen vom Tierarzt/Besamungswart ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Papiere und der Container sind umgehend nach der Besamung an die Besamungsstation zurückzuschicken. Andernfalls behält sich die Besamungsstation vor eine Gebühr von 80 Euro zu verrechnen.
Deckhengste, die zeitgleich im Turniersport aktiv sind, können eventuell tageweise nicht zur Samengewinnung zur Verfügung stehen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei den jeweiligen Hengsthaltern oder auf der Besamungsstation.
Zusätzliche Kosten sind:
- Pensionskosten für die Zeit der Einstellung
- Tierarztkosten für Besamung oder Untersuchungen und Behandlungen
- Versand und Verpackung bei Versandsperma
Haftung
Das Haflinger Gestüt Meura haftet nur für Schäden, die durch das Haflinger Gestüt Meura vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Eine Haftung für Folgeschäden tritt nur dann ein, wenn die zugrunde liegende vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungshandlung für den Folgeschaden verantwortlich war.
Alle Stuteneigentümer, die unsere Hengste nutzen, erkennen diese Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der Besamungsstation.